Die EU-Kosmetikverordnung und ihre Weiterentwicklung

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung, KVO) bildet seit 2013 den verbindlichen Rechtsrahmen für alle kosmetischen Produkte, die im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Sie regelt Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnungspflichten, die verantwortliche Person sowie das Produktinformationsdossier (PIF).

Mit dem Green Deal und dem DPP-Rahmenwerk wird die EU-Kosmetikverordnung erheblich ergänzt und in einen größeren regulatorischen Kontext eingebettet. Die Kommission hat 2023 einen Vorschlag zur Revision der Kosmetikverordnung angekündigt, der unter anderem die DPP-Integration und eine verschärfte Chemikalienpolitik vorsieht.

 

Schnittstellen zwischen KVO und DPP

Das bestehende Produktinformationsdossier (PIF) der Kosmetikverordnung enthält bereits viele Daten, die für den DPP relevant sind. Die wichtigsten Überschneidungen und Erweiterungen sind: 

  • Sicherheitsbericht (CPSR): Wird als Teil des DPP digital zugänglich gemacht (für Behörden)

  • INCI-Liste: Vollständige Inhaltsstoffdeklaration fließt in den DPP ein, erweitert um Herkunftsangaben

  • Verantwortliche Person: Muss DPP-Daten pflegen und aktuell halten

  • Haltbarkeitsdaten (PAO, MHD): Integration in den DPP als Verbraucherinformation

  • Herstellungsort: Im DPP verpflichtend, in der KVO bislang optional

 

 

Wichtig: Keine Doppelarbeit, sondern Datensynergie

Hersteller, die ihr Produktinformationsdossier (PIF) bereits digital strukturiert und verwalten, haben einen erheblichen Vorteil bei der DPP-Implementierung. Der DPP ist im Kern eine Erweiterung und Standardisierung bestehender Dokumentationspflichten, ergänzt um Nachhaltigkeitsdaten und eine digitale Zugänglichkeit.