Der Europäische Green Deal
Regulatorische Grundlagen und Auswirkungen auf den Digitalen Produktpass in der Kosmetikindustrie
Stand: März 2026 · Eine Publikation des Cosmetics DPP Knowledge Hub
1. Der Europäische Green Deal – Rahmen und Ziele
Der Europäische Green Deal, vorgestellt von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, ist das umfassendste Transformationsprogramm, das die Europäische Union je beschlossen hat. Sein übergeordnetes Ziel ist es, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen – und damit gleichzeitig eine tiefgreifende Neugestaltung von Wirtschaft, Produktion und Konsum einzuleiten.
Der Green Deal ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein politisches Gesamtpaket, das eine Vielzahl ineinandergreifender Gesetzesinitiativen, Finanzierungsprogramme und sektoraler Strategien umfasst. Er definiert einen neuen Gesellschaftsvertrag, in dem wirtschaftliches Wachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt wird.
1.1 Strategische Säulen des Green Deal
Die wichtigsten politischen Initiativen des Green Deal, die direkte Auswirkungen auf die Konsumgüterindustrie – und damit auf die Kosmetikindustrie – haben, umfassen folgende Bereiche:
- Fit for 55-Paket: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 gegenüber 1990
- Farm-to-Fork-Strategie: Nachhaltige Lebensmittel- und Kosmetikproduktion
- Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP): Nachhaltige Produktgestaltung und verlängerte Produktlebensdauer
- Ökodesign-Verordnung (ESPR): Verbindliche Nachhaltigkeitsanforderungen für Produkte
- Digitaler Produktpass (DPP): Transparenz über Produktlebenszyklus und Lieferketten
- Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit: Schrittweise Ablösung gefährlicher Substanzen
| Schlüsselbegriff: Kreislaufwirtschaft Im Mittelpunkt des Green Deal steht die Transformation von einer linearen Wirtschaft (Herstellen – Verwenden – Entsorgen) zu einer Kreislaufwirtschaft, in der Materialien und Produkte so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf gehalten werden. Für Kosmetikhersteller bedeutet dies: Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit, Refill-Systeme und transparente Inhaltsstoffangaben. |
2. Zeitlinie und Umsetzungsfristen
Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Meilensteine der regulatorischen Entwicklung und deren Relevanz für die Kosmetikindustrie:
Jahr | Meilenstein | Betroffene Sektoren | Relevanz Kosmetik |
2019 | Europäischer Green Deal verkündet | Alle Industrien | Strategische Grundlage |
2022 | Ökodesign-Verordnung Entwurf (ESPR) | Textil, Elektronik, Kosmetik | DPP-Pflicht angekündigt |
2024 | ESPR verabschiedet (EU) 2024/1781 | Breite Produktgruppen | Rechtsverbindlich ab Inkrafttreten |
2026–2027 | Delegierte Verordnungen für erste Produktgruppen | Batterien, Textil, Elektronik | Kosmetik: Vorbereitungsphase |
2027–2030 | DPP-Pflicht für Kosmetik erwartet | Kosmetik & Körperpflege | Vollständige DPP-Konformität |
Es ist darauf hinzuweisen, dass die genauen Fristen für Kosmetika erst durch die jeweilige delegierte Verordnung der EU-Kommission festgelegt werden. Branchenbeobachter und Verbandsschätzungen gehen von einem Zeitraum zwischen 2027 und 2030 aus. Die Vorbereitungszeit von der Verabschiedung der delegierten Verordnung bis zur Pflicht beträgt typischerweise 18 bis 36 Monate.