3. ESPR-Arbeitsplan 2025–2030: Produktprioritäten und Zeitplan
3 ESPR-Arbeitsplan 2025–2030: Produktprioritäten und Zeitplan Verabschiedet am 16. April 2025 – Fahrplan für delegierte Verordnungen |
Am 16. April 2025 verabschiedete die Europäische Kommission den ersten ESPR-Arbeitsplan für den Zeitraum 2025–2030. Er legt fest, für welche Produktgruppen prioritär delegierte Verordnungen entwickelt werden und gibt indikative Zeitpläne für deren Verabschiedung. Der Arbeitsplan ist das zentrale Planungsdokument für alle betroffenen Unternehmen.
3.1 Priorisierte Produktgruppen und Zeitplan
Die folgende Übersicht zeigt den aktuellen Zeitplan für delegierte Verordnungen nach dem ESPR-Arbeitsplan 2025–2030, geordnet nach erwartetem Verabschiedungsdatum:
Zeitraum | Produktgruppe | DPP-Pflicht ab | Kosmetik-Relevanz |
2026 | Eisen & Stahl | 2027 (18 Monate) | Gering (Verpackungsmetalle) |
2027 | Textilien & Bekleidung | 2028/2029 | Mittel (Vliesstoff-Tücher, Pads) |
2027 | Aluminium | 2028/2029 | Mittel (Aerosolverp., Tuben) |
2027 | Reifen | 2028/2029 | Gering |
2027 | Kosmetika & Körperpflege | 2028–2030 (erwartet) | DIREKT – vollständige DPP-Pflicht |
2028 | Möbel | 2029/2030 | Gering |
2028 | Reinigungsmittel | 2029/2030 | Hoch (Überschneidung Inhaltsstoffe) |
2029 | Matratzen / Schaumstoffe | 2030+ | Gering |
2028–2030 | Chemikalien & Farben | 2030+ | Hoch (Rohstoffdeklaration) |
| Kosmetika im Arbeitsplan 2025–2030 Kosmetika und Körperpflegeprodukte sind explizit im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 als prioritäre Produktgruppe aufgeführt. Branchenbeobachter und die OKTICS-Analyse vom März 2026 gehen davon aus, dass die delegierte Verordnung für Kosmetika 2027 verabschiedet wird – mit einer DPP-Pflicht ab ca. 2028–2029 (nach 18-monatiger Übergangsfrist). Der genaue Zeitplan wird durch die Verabschiedung der jeweiligen delegierten Verordnung festgelegt. |